
Vom Vorstand eingesetzt
Die CCE Kommission wird vom Vorstand des QRC aus den Reihen der Mitglieder für eine Amtszeit von drei Jahren eingesetzt. Wiederberufung der Kommissionsmitglieder ist möglich.
Mitglieder, die über eine nötige Qualifikation verfügen und sich für dieses Amt engagieren wollen, können sich bei der Geschäftsstelle des QRC e.V. bewerben. Mitglieder des Vorstandes können auch Mitglieder der CCE Kommission, nicht aber Leiter, Leiterin oder stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter der Kommission sein.
Die Mitglieder der Kommission wählen für ihre Amtszeit eine Leitung sowie eine Stellvertretung. Diese leitet die Kommission und vertritt deren Interessen.
Aufgaben der CCE Kommisssion
Als Verband QRC e.V. bieten wir Zertifizierungen unterschiedlichster Art an. Dazu gehören Personenzertifizierungen, Upgrades der Qualifizierungsstufen, Zertifizierungen von Aus- und Weiterbildungen sowie Rezertifizierungen – insgesamt ein beachtliches Portfolio, das sowohl unseren Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern zur Verfügung steht. Mit den Qualitäts- und Zertifizierungsbelangen ist beim QRC die CCE Kommission betraut.
Die CCE-Richtlinien regeln:
• Anträge für Zertifizierungen
• Evaluierungen
• Zertifizierungsentscheidungen
• Prozesssteuerungen für die Zertifizierungen und Rezertifizierungen
• Audits von Zertifizierungen
• Widerruf von Zertifizierungen
• Vergabe der CCE-Punkte
• Prüfungen der Anträge auf Wechsel der Qualifikationsebene
Die CCE Kommission arbeitet mit einem vom QRC entwickelten Kompetenzmodell
Mitglieder der CCE Kommission






